Hotel- & Restaurantbetrieb

Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen und Verhaltensregeln

 

Stand 01.04.2022

Die Landesregierung hat die neue CoronaVO veröffentlicht, die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche Freiheiten zurückgeben:

 

Zugangsregelungen:

Die bisherigen Zugangsregelungen  in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus.

Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.

 

Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben entfällt + werden nur noch empfohlen.
Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah-/ und Fernverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienstes, etc.

 

Abstandsregelungen:

Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.

 

Wellnessbereich:

Der Wellnessbereich (Sauna & Fitness) ist für alle Gäste, unabhängig von deren Impfstatus geöffnet.
Auch Aufgüsse sind wieder möglich.

 

 

Allgemeine Informationen zu Hotel und Anreise